1. Ein Anlageportfolio sollte bekanntlich breit diversifiziert sein, über Regionen ebenso wie über Assetklassen. Ob in diesem Sinne auch Nachrangdarlehen bei Privatanlegern eingeschlossen sein sollten, wird indes von so manchen Experten bezweifelt. Denn auch wenn die versprochenen Verzinsungen meist sehr verlockend erscheinen: Ihnen steht das Risiko eines Totalausfalls gegenüber.

Nachrangdarlehen sind vereinfacht gesagt Darlehen an Unternehmen, die auf diese Weise akute Liquiditätsengpässe überbrücken oder spezifische Projekte finanzieren. Gegenüber anderen Gläubigern stehen die Nachrangdarlehensgeber hintan, wenn es zur Unternehmenspleite kommt – für sie bleibt dann in aller Regel nichts mehr aus der Insolvenzmasse übrig. Laufen die Geschäfte andererseits gut, partizipieren Nachrangdarlehensgeber nicht von einem steigenden Unternehmenswert, sondern erhalten lediglich die Kreditzinsen. Vergleicht man solche Konditionen mit denen des Aktienbesitzes, erscheint dieser mit seinem Chancen-Risiko-Verhältnis deutlich förderlicher für gesunden Anlegerschlaf.

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